KMU & Freiberufler | Mo, 20.02.2012 08:43
Leitfaden zum neuen Zahlungsverfahren SEPA
Ab Februar 2014 gilt im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Dies hat das EU-Parlament entschieden. Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden über das neue Zahlungsverfahren abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet.
Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher. Die wichtigsten Änderungen:
- Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die internationale Kundenkennung IBAN/BIC ersetzt,
- der Bankeinzug muss durch ein Fälligkeitsdatum angekündigt werden,
- Nutzer müssen sich durch eine Mandatsreferenz eindeutig identifizieren.
Unternehmen sollten sich baldmöglichst auf Veränderungen ihrer internen Prozesse auf den Zahlungsverkehr vorbereiten. Der Hightech-Verband Bitkom hat daher einen SEPA-Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zum neuen Verfahren veröffentlicht. Er ist kostenlos unter: www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_SEPA-Leitfaden.pdf abrufbar.
(Redaktion)
- Online-Portal informiert über Single European Payments Area (SEPA)
- Leitfaden "Elektronische Rechnungsabwicklung - einfach, effizient, sicher"
- Fristablauf für Vollständigkeitserklärungen
- Praxisleitfaden “Familienunternehmen und Private Equity”
- Aufbewahrungsfristen: Welche Belege jetzt entsorgt werden dürfen
- Akzeptanz neuer Bezahlmethoden: Deutsche sind bereit für Alternativen zum Bargeld