Merkblatt: Strom- und Energiesteuer zurückholen
Betriebe mit hohem Energieverbrauch können sich einen Teil der Strom- und Energiesteuer erstatten lassen. Anträge sind bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich. Wer den so genannten Spitzenausgleich nutzen möchte, muss allerdings sofort handeln. Der Baden-Württembergische Handwerkstag hat hierzu ein Merkblatt erstellt. Darauf weist die Handwerkskammer Reutlingen hin.
Die Steuerentlastung ist auf zwei Wegen möglich:
- Entlastung nach § 9b StromStG (Verbrauch > 50.000 kWh)
- Spitzenausgleich (nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG)
Für die Höhe des Spitzenausgleichs ist neben dem Energieverbrauch eine weitere Komponente, das Arbeitsentgelt, maßgeblich. Zudem setzt die neue Spitzenausgleicheffizienzsystemverordnung (SpaEfV) ein Energiemanagementsystem im Unternehmen voraus. Wichtig: Kleine Unternehmen müssen nicht sämtliche Mess- und Dokumentationspflichten erfüllen. Für sie genügt der Nachweis eines „alternativen Systems“.
Der Antrag auf Steuererstattung ist beim Hauptzollamt zu stellen. Letzter Termin für das Jahr 2013 ist der 31. Dezember 2014.
Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat alle Informationen zu den Erstattungsregelungen, zu Antragstellung und Fristen in einem Merkblatt zusammengefasst. Eine Berechnungshilfe zeigt, ob eine Erstattung möglich ist und wie hoch diese ausfallen wird.
(Redaktion)
- Meldungen an die Künstlersozialkasse
- Energiewende im Mittelstand angekommen
- Moderater Rückgang der Beschäftigung durch steigende Strompreise
- Steuern: Das ändert sich 2014
- Spenden als Sonderausgaben absetzen
- Grundsteuer für leer stehende Immobilien kann zum Teil erlassen werden